Zum Inhalt springen
Lokalaise
Demo
Zurück zum Blog
Cloud-Souveränität7 Min. Lesezeit

BSI C3A: Wann ist eine Cloud wirklich souverän?

Am 27. April 2026 hat das BSI den Kriterienkatalog C3A veröffentlicht – die erste Messlatte dafür, wann eine Cloud wirklich souverän ist. Wir erklären „Cyber Dominance", die sechs Dimensionen der Souveränität und warum Datenresidenz nicht Datensouveränität ist.

Marius Gill

Marius Gill

CTO @ Lokalaise

Aktualisiert am

Teilen

7 Min. Lesezeit

Bislang war „souveräne Cloud" vor allem ein Marketingbegriff. Seit dem 27. April 2026 ist sie messbar: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Kriterienkatalog C3A – „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy" in der Version 1.0 veröffentlicht (BSI-Pressemitteilung). Er liefert zum ersten Mal eine prüfbare Messlatte dafür, wann ein Cloud-Dienst wirklich selbstbestimmt nutzbar ist – und prägt dabei einen neuen Begriff, der die ganze Debatte auf den Punkt bringt: Cyber Dominance.

Das Timing ist kein Zufall. Nur wenige Wochen später, am 3. Juni 2026, stellte die EU-Kommission ihr Technologie-Souveränitätspaket vor – darunter den vorgeschlagenen Cloud and AI Development Act (CADA), der Souveränität von der Rhetorik in die Beschaffungspraxis überführen soll. Souveränität ist 2026 keine Haltungsfrage mehr, sondern eine Anforderung in Ausschreibungen.

„Cyber Dominance": warum Souveränität jetzt messbar werden muss

Cyber Dominance ist laut BSI „die Möglichkeit von Herstellern digitaler Produkte, dauerhaft Zugriff auf die Systeme und Daten ihrer Kunden zu behalten". Das BSI stellt sie als dritte Bedrohungsdimension neben Cyber Crime (Kriminalität) und Cyber Conflict (staatliche Auseinandersetzung). Der Unterschied ist fundamental: Hier ist nicht der Angreifer von außen das Risiko, sondern der legitime Anbieter selbst – durch Updates, Fernwartung, Telemetrie, Modell-APIs und rechtliche Zugriffsbefugnisse seines Heimatstaats.

Das BSI stellt Cyber Dominance als dritte Bedrohungsdimension neben Cyber Crime und Cyber Conflict.

Genau diese stille Abhängigkeit lässt sich mit Hochglanz-Begriffen wie „Sovereign Cloud" nicht widerlegen – sondern nur mit Kriterien. Und die liefert C3A.

Was ist der C3A-Kriterienkatalog?

C3A übersetzt das EU Cloud Sovereignty Framework in prüfbare Kriterien und macht damit erstmals nachweisbar, wie selbstbestimmt ein Cloud-Dienst genutzt werden kann. Der Katalog beantwortet eine andere Frage als die etablierten Sicherheitskataloge: C5 prüft, ob ein Dienst sicher betrieben wird – C3A prüft, ob er selbstbestimmt nutzbar ist. Beide ergänzen sich; C3A setzt die Erfüllung der C5-Kriterien ausdrücklich voraus.

Wichtig für die Einordnung: C3A ist ein „richtungsweisender Handlungsrahmen", der Transparenz schafft, aber „keine regulative Wirkung" entfaltet – also kein Gesetz. Verbindlich wird er dort, wo Unternehmen und Behörden ihn zur Anforderung machen. Die am 27. April veröffentlichte Fassung ist englischsprachig (v1.0); eine deutsche Version hatte das BSI für Ende des 2. Quartals 2026 angekündigt.

Die sechs Dimensionen der Cloud-Souveränität

C3A gliedert Souveränität in sechs Dimensionen (SOV-1 bis SOV-6). Jede wird in konkrete Kriterien und Zusatzkriterien zerlegt, sodass Anbieter sie belegen und Kunden sie einfordern können.

Die sechs Souveränitätsdimensionen des BSI-C3A (SOV-1 bis SOV-6). Die offiziellen Bezeichnungen stammen aus der englischen Fassung v1.0.
DimensionWorum es gehtDie Leitfrage
SOV-1 StrategischUnabhängigkeit von Anbieterstrategie und MarktmachtKönnen Sie ohne diesen Anbieter weiterarbeiten?
SOV-2 Recht & JurisdiktionWelchem Recht unterliegt der Anbieter?Kann eine fremde Regierung Zugriff erzwingen?
SOV-3 DatenKontrolle über Speicherort und ZugriffVerlässt ein Datum je Ihr Unternehmen?
SOV-4 BetriebWer betreibt, wartet und kann eingreifen?Wer hält die Schlüssel und die Admin-Rechte?
SOV-5 LieferketteTransparenz und Austauschbarkeit der KomponentenSind Sie an eine einzelne Quelle gebunden?
SOV-6 TechnologieOffenheit, Portabilität, kein Lock-inKönnen Sie migrieren, ohne neu zu bauen?

(Sicherheit – SOV-7 – überlässt C3A dem Katalog C5:2026, Nachhaltigkeit – SOV-8 – liegt außerhalb des BSI-Auftrags.) Mehr zu unserem Sicherheits- und Datenhoheitsmodell finden Sie unter Sicherheit & Datenhoheit.

Datenresidenz ist nicht Datensouveränität

Hier zerbricht das beliebteste Souveränitäts-Versprechen. Ein Datenstandort in der EU sagt nichts darüber aus, wer rechtlich Zugriff erzwingen kann. Der US CLOUD Act (2018) verpflichtet US-Anbieter, herausgabepflichtige Daten zu liefern – unabhängig davon, wo die Server stehen, also auch in europäischen Rechenzentren.

Wie real das ist, wurde am 10. Juni 2025 vor dem französischen Senat deutlich: Der Direktor für öffentliche Angelegenheiten und Rechtsfragen von Microsoft Frankreich, Anton Carniaux, wurde gefragt, ob er unter Eid garantieren könne, dass Daten französischer Bürger niemals auf Anordnung der US-Regierung ohne ausdrückliche Zustimmung der französischen Behörden übermittelt werden. Seine Antwort: „Non, je ne peux pas le garantir" – nein, das könne er nicht garantieren, "mais [...] cela ne s'est encore jamais produit" (aber es sei noch nie vorgekommen) (Senatsprotokoll; Bericht).

Das ist keine Kritik an einzelnen Anbietern. Auch ernsthafte Angebote wie die AWS European Sovereign Cloud (laut AWS seit dem 14. Januar 2026 allgemein verfügbar, mit erster Region in Brandenburg und Betrieb durch europäische Gesellschaften nach deutschem Recht) reduzieren das Risiko erheblich – ob die Konstruktion einen Zugriff nach dem CLOUD Act rechtlich ausschließt, ist aber im Einzelfall juristisch zu prüfen. Souveränität ist eben ein Spektrum:

Datenresidenz (wo Daten liegen) < Betriebsautonomie (wer sie betreibt) < rechtliche Immunität (wer Zugriff erzwingen kann). Erst am Ende dieser Skala steht echte Souveränität.

Souveräne KI: der blinde Fleck der souveränen Cloud

Und genau hier kommt KI ins Spiel – als der am häufigsten übersehene Punkt. Eine KI ist nur so souverän wie die Infrastruktur, auf der ihre Modelle laufen. Selbst auf einer perfekt souveränen Cloud bleibt eine KI fremdbestimmt, wenn ihre Antworten über eine externe Modell-API erzeugt werden, die in einer fremden Jurisdiktion liegt, jederzeit abgeschaltet oder umpreist werden kann und Ihre Eingaben mitschreibt.

Legt man die sechs C3A-Dimensionen an eine KI-Lösung an, fällt eine cloudbasierte Modell-API bei SOV-2 (Jurisdiktion), SOV-3 (Daten) und SOV-4 (Betrieb) sofort durch. Warum selbst das stärkste Modell allein keine souveräne Lösung ist, haben wir am Beispiel von Anthropics Fable 5 ausführlich beschrieben: Fable 5 ist da – und warum das stärkste KI-Modell allein nicht reicht.

Was C3A für Ihre KI-Strategie bedeutet

Die gute Nachricht: Ein lokal betriebener, gemanagter KI-Stack kommt der C3A-Logik strukturell sehr nahe. Wenn die Sprachmodelle auf Ihrer Hardware laufen, Ihre Inhalte das Haus nicht verlassen und der Betrieb in deutscher Hand liegt, sind SOV-2, SOV-3 und SOV-4 nicht nur „adressiert", sondern in der Architektur verankert. Im vollständig isolierten Betrieb besteht keine ausgehende Verbindung; im betreuten Betrieb nur eine kontrollierte für Updates und freigegebene technische Zustandsdaten – Dokumente, Prompts und Antworten werden nicht übertragen. Austauschbare Open-Weight-Modelle bedienen SOV-5 und SOV-6, weil Sie nicht an eine einzelne proprietäre API gebunden sind. Genau so ist Lokalaise aufgebaut: eine permission-aware Wissensebene und KI-Agenten, die ausschließlich auf Ihren eigenen Dokumenten und Ihrer eigenen Hardware arbeiten.

Was Entscheider jetzt tun sollten

Nutzen Sie C3A als das, was es sein will: eine Checkliste. Bevor Sie eine Cloud- oder KI-Lösung beschaffen, stellen Sie zu jeder Dimension eine Frage:

  1. Jurisdiktion (SOV-2): Welchem Recht unterliegt der Anbieter – und kann eine fremde Regierung Zugriff erzwingen?
  2. Daten (SOV-3): Verlassen sensible Dokumente das Unternehmen, und wer hält die Schlüssel?
  3. Betrieb (SOV-4): Wer kann fernwarten, updaten oder mitlesen – und ist das vertraglich und technisch ausgeschlossen?
  4. Technologie & Lieferkette (SOV-5/6): Können Sie Modelle und Komponenten austauschen, ohne alles neu zu bauen?

Wer bei diesen Fragen ins Stocken gerät, sollte den Fall durchrechnen. In einer kurzen Demo zeigen wir Ihnen, wie ein an den C3A-Kriterien ausgerichteter, lokal betriebener KI-Stack in Ihrem Unternehmen konkret aussieht.

Häufige Fragen

C3A steht für „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy". Das BSI hat den Katalog am 27. April 2026 in Version 1.0 (zunächst auf Englisch) veröffentlicht; eine deutschsprachige Fassung hatte das BSI für Ende des 2. Quartals 2026 angekündigt. C3A macht die Souveränität von Cloud-Diensten erstmals anhand prüfbarer Kriterien messbar und baut auf dem EU Cloud Sovereignty Framework auf. Wichtig: C3A ist ein richtungsweisender Handlungsrahmen, kein Gesetz – er entfaltet keine regulative Wirkung.

Das BSI definiert Cyber Dominance als „die Möglichkeit von Herstellern digitaler Produkte, dauerhaft Zugriff auf die Systeme und Daten ihrer Kunden zu behalten". Es ist die dritte Bedrohungsdimension neben Cyber Crime und Cyber Conflict – und der eigentliche Grund, warum Souveränität messbar werden muss: Nicht der Angreifer von außen, sondern der dauerhafte Zugriff des Anbieters selbst ist das Risiko.

Nein. Das BSI bezeichnet C3A ausdrücklich als „richtungsweisenden Handlungsrahmen", der Transparenz schafft, „jedoch keine regulative Wirkung" entfaltet. Anbieter können damit ihre Souveränität nachweisen, Kunden können daraus ihre eigene Souveränitäts-Messlatte ableiten – verbindlich wird es erst, wenn Sie es zur Anforderung in Ihrer Beschaffung machen.

C3A übernimmt die Struktur des EU Cloud Sovereignty Framework mit sechs Dimensionen (SOV-1 bis SOV-6): strategische, rechtlich-jurisdiktionale, Daten-, Betriebs-, Lieferketten- und Technologie-Souveränität. Jede Dimension wird in konkrete Kriterien und Zusatzkriterien zerlegt. Sicherheit (SOV-7) wird bewusst dem Katalog C5:2026 überlassen, Nachhaltigkeit (SOV-8) liegt außerhalb des BSI-Auftrags.

Nur eingeschränkt. EU-Regionen und „Sovereign Cloud"-Angebote großer US-Anbieter senken das Risiko (Datenstandort, EU-Betrieb), beseitigen den Jurisdiktionskonflikt aber nicht: Vor dem französischen Senat bestätigte der Direktor für öffentliche Angelegenheiten und Rechtsfragen von Microsoft Frankreich am 10. Juni 2025, er könne nicht garantieren, dass Daten niemals an US-Behörden gehen. Solange der Anbieter dem US CLOUD Act unterliegt, bleibt Datenresidenz ungleich Datensouveränität.

Alles. Eine KI ist nur so souverän wie die Infrastruktur, auf der ihre Modelle laufen. Eine souveräne Cloud nützt wenig, wenn die KI-Antworten über eine externe Modell-API erzeugt werden, die einer fremden Jurisdiktion unterliegt. Wirklich souveräne KI läuft auf Ihrer Hardware, ohne dass Ihre Inhalte an externe Dienste gehen – und folgt damit denselben C3A-Dimensionen wie eine souveräne Cloud.

Fazit

C3A macht Souveränität zum ersten Mal prüfbar – und entlarvt das Versprechen einer „souveränen Cloud", die rechtlich doch im Zugriff Dritter bleibt. Für KI zählt dieselbe Logik: Wirklich souverän ist, was auf Ihrer Infrastruktur läuft, Ihre Inhalte nicht nach außen gibt und keiner fremden Jurisdiktion unterliegt. Nehmen Sie die sechs C3A-Dimensionen als Checkliste – und prüfen Sie jeden Anbieter daran.

Marius Gill

Geschrieben von

Marius Gill

CTO @ Lokalaise

Weiterlesen

Mehr aus dem Blog

Zeitachse von Fable 5: Start am 9. Juni, weltweite Abschaltung am 12. Juni per Exportkontrolle, globale Rückkehr am 1. Juli – mit dem Hinweis, dass Mythos 5 nur für rund 100 US-Organisationen zurückkehrt und die 30-Tage-Speicherung ohne Zero-Data-Retention bleibt.Souveräne KI

Fable 5 ist zurück – und warum Datenhoheit jetzt erst recht zählt

Fable 5 ist zurück: Am 1. Juli 2026 hat Anthropic das Modell weltweit wieder freigeschaltet, nachdem das US-Handelsministerium einen Tag zuvor die Exportkontrollen aufhob. Die gute Nachricht widerlegt die Lektion nicht – sie schärft sie. Denn ein Frontier-Modell wurde binnen 72 Stunden per nicht-öffentlichem Behördenbrief weltweit abgeschaltet, nach knapp drei Wochen kam es zurück – und die Zwangsspeicherung ohne Zero-Data-Retention bleibt. Verfügbarkeit ist gemietet, Kontrolle ist Eigentum.

Zwei Datenwege für ein Mandantengeheimnis: über eine US-Cloud-KI mit möglichem Zugriff nach dem CLOUD Act oder über eine lokale KI auf eigener Hardware ohne Anbieterzugriff, im Lokalaise-RASTER-Stil mit den Marken § 203 StGB, § 43e BRAO und 18 U.S.C. § 2713.KI im Rechtswesen

Souveräne KI für Kanzleien: § 203 StGB, US CLOUD Act und die Souveränitätsdebatte des DAT 2026

Beim Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg warnte Markus Beckedahl: Vor dem US CLOUD Act schütze kein deutsches Büro und kein DSGVO-Siegel. Zugleich nutzen laut einer Anbieter-Umfrage die meisten KI-affinen Kanzleien generische Tools wie ChatGPT. Wir erklären, was § 203 StGB und § 43e BRAO wirklich verlangen, warum US-Anbieter der Kern des Problems sind – und wie eine souveräne, lokale KI das Mandantengeheimnis im Haus hält. Keine Rechtsberatung.

Diagramm: ein entferntes, abschaltbares Frontier-Modell in der Cloud gegenüber einem lokalen, in eigenen Dokumenten verankerten KI-Stack innerhalb Ihrer Kontrollgrenze.Souveräne KI

Größeres Modell oder besseres Grounding? Was Fable 5 über KI im Unternehmen lehrt

Fable 5 war bei Erscheinen das stärkste öffentlich verfügbare KI-Modell – und trotzdem kennt es Ihre Verträge, Leistungsverzeichnisse und Projektakten nicht. Warum für Unternehmen nicht die Modellgröße entscheidet, sondern Grounding in eigenem Wissen (RAG), welche Stufe der Datenhoheit Sie brauchen und wann ein lokal betreibbares Modell genügt.